Sparen Sie Steuern

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie bares Geld sparen. Denn die Guthabenzinsen Ihres Bausparvertrags gelten als Kapitalertrag und werden als solcher mit 25% besteuert. Es sei denn, Sie erteilen uns einen entsprechenden Freistellungsauftrag. Dafür können Sie das Formular auf dieser Seite nutzen. Wichtige Antworten dazu finden Sie hier in den Fragen und Antworten. 

Erteilen oder Ändern eines Freistellungsauftrags

Egal, ob Sie uns einen neuen Freistellungsauftrag erteilen oder einen bestehenden ändern möchten: Tragen Sie einfach alle notwendigen Daten in das folgende Formular ein und schicken es uns anschließend unterschrieben zu - per Post oder per E-Mail.*

Bitte beachten Sie: Das Formular lässt sich erst ausdrucken, wenn es vollständig ausgefüllt wurde.​​​​​​​

Neuer Inhalt Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Widerruf eines Freistellungsauftrags

Mit Erteilung des Freistellungsauftrags können Sie angeben, wie lange dieser gültig sein soll. 
Ein unbefristet erteilter Freistellungsauftrag erlischt, sobald keinerlei Verträge (ggf. auch Gemeinschaftsverträge) mehr bei uns bestehen. Sie können einen einmal erteilten Freistellungsauftrag aber auch formlos widerrufen, z.B. anhand unseres Kontaktformulars, per Post oder per E-Mail.*

Bitte beachten Sie: Ein Freistellungsauftrag kann nur zum Ablauf eines Kalenderjahres enden, also per 31.12.JJJJ. 

Fragen und Antworten zum Freistellungsauftrag


*Adressen für Ihre Anliegen: start:bausparkasse AG, Kundenservice, 22756 Hamburg oder kunde@start-bsk.de