Bausparen wird gleich zweifach staatlich gefördert - mit der Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL) und der Wohnungsbauprämie (WoP). Wann Sie welche Förderung in Anspruch nehmen können, wie die Förderungen zu beantragen sind und viele weitere Informationen finden Sie hier:
Informationen zu Arbeitnehmer-Sparzulage / Vermögenswirksamen Leistungen
Informationen zur Wohnungsbauprämie
Sie möchten die Überweisung vermögenswirksamer Leistungen (VL) beantragen? Dafür können Sie den folgenden VL-Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Informieren Sie sich vorher, ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber die VL-Anlage bezuschusst.
Alle wichtigen Informationen zu den vermögenswirksamen Leistungen finden Sie in hier.
Antrag auf vermögenswirksame Leistungen (VL-Antrag)
Das Formular lässt sich einfach online ausfüllen. Sind alle Ihre Angaben gemacht, können Sie sich durch Anklicken des Feldes "Formular zum Ausdruck" das fertige Formular anzeigen lassen. Möchten Sie eine Angabe korrigieren, gehen Sie zurück in das jeweilige Eingabefeld.
Sind alle Angaben korrekt, drucken Sie das Formular bitte aus und schicken es unterschrieben - per Post an start:bausparkasse AG, Kundenservice, 22756 Hamburg oder per E-Mail an kunde@start-bsk.de
Bitte beachten Sie: Das Formular lässt sich erst ausdrucken, wenn es vollständig ausgefüllt wurde.
Sie können die Arbeitnehmer-Sparzulage mit Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen, vorausgesetzt
- Ihr Einkommen liegt innerhalb bestimmter Grenzen,
- auf Ihren Bausparvertrag werden vermögenswirksame Leistungen direkt vom Arbeitgeber überwiesen und
- deren Höhe wird dem Finanzamt durch uns gemeldet.
Alle wichtigen Informationen zur Arbeitnehmer-Sparzulage finden Sie in hier.
Für die (elektronische) Meldung der vermögenswirksamen Leistungen an das Finanzamt (eVL) benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese können Sie uns anhand des folgenden Service-Formulars direkt online erteilen.
Einwilligung in die elektronische Meldung vermögenswirksamer Leistungen (eVL)
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist jährlich bei uns zu beantragen - maximal bis zwei Jahre rückwirkend. Alle wichtigen Informationen rund um die Wohnungsbauprämie finden Sie in hier.
Haben Sie uns einmal einen Antrag auf Wohnungsbauprämie erteilt, wird Ihnen der Antrag fürs Folgejahr automatisch mit Ihrem Jahreskontoauszug zugesandt.
Benötigen Sie ein Antragsformular für die erstmalige Beantragung, können Sie dies anhand des folgenden Service-Formulars direkt online bei uns anfordern.
Anforderung Wohnungsbauprämien-Antrag