Wo gibt es heute noch 10 % ? Beim Bausparen haben Sie im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie (WoP). Und die liegt aktuell bei 10 % !
Zudem gelten seit diesem Jahr auch höhere Förderhöchstbeträge und Einkommensgrenzen. Damit gibt es mehr staatliche Förderung für mehr Bausparer:
Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat einkommensabhängig Sparbeiträge und Kapitalerträge (Zinsen) eines Bausparvertrags.
Die Wohnungsbauprämie können alle natürlichen Personen beantragen, die das 16. Lebensjahr vollendet und die maßgebende Einkommenshöchstgrenze nicht überschritten haben.
Sie können Wohnungsbauprämie (WoP) in Höhe von 10 % (bis 2020: 8,8 %) beantragen bis zu einem Höchstbetrag von:
Bis 2020:
Nein. Die Wohnungsbauprämie gibt es nur für Sparbeiträge und Kapitalerträge (Zinsen) eines Bausparvertrags.
Wohnungsbauprämie wird für vermögenswirksame Leistungen gewährt, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenzen für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage übersteigt*, aber innerhalb der Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie (siehe nächste Frage) liegt.
*Dies ist der Fall, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen mehr als 17.900,- Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800,- Euro (Verheiratete/eingetragene Lebenspartner) beträgt.
Das zu versteuernde Einkommen darf maximal betragen:
Bis 2020:
Ihr Bruttoeinkommen kann viel höher sein, da von diesem zum Beispiel Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge und Freibeträge für Kinder und Alleinerziehende abgehen.
So darf ein Familie (Ehepaar, beide Arbeitnehmer, zwei Kinder) aktuell maximal 105.500 Euro brutto im Jahr verdienen. Bis 2020 waren es 82.500 Euro.*
*Annahmen: Beide Ehepartner verdienen gleich viel. Ihre Löhne sind das einzige Einkommen. Angesetzt wurden: Werbungskostenpauschale, Sonderausgabenpauschbetrag, Freibeträge für die Kinder, Vorsorgeaufwendungen (mit den für 2020 geltenden Beitragssätzen); Quelle: Finanztest 04/20
Es müssen im Jahr Sparzahlungen und/oder Kapitalerträge von mindestens 50,- Euro bei der Bausparkasse gutgeschrieben werden.
Die Wohnungsbauprämie ist jährlich zu beantragen. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie von uns mit Ihrem Jahreskontoauszug. Sollte Ihrem Jahreskontoauszug kein Antrag beiliegen, können Sie diesen hier bequem online anfordern.
Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie schicken Sie bitte per Post oder eingescannt per E-Mail an uns. Die Postanschrift lautet: start:bausparkasse AG, 22756 Hamburg. Unsere E-Mail-Adresse ist: kunde@start-bsk.de. Alternativ können Sie den WoP-Antrag auch Ihrem Berater vor Ort geben. Er wird ihn an uns weiterleiten.
Wir beantragen die Wohnungsbauprämie für Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Eine direkte Beantragung beim Finanzamt ist nicht zulässig.
Generell endet die Beantragungsfrist am Ende des 2. Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt. So muss z.B. die Wohnungsbauprämie für 2019 spätestens am 31.12.2021 beantragt werden.
*In diesen Fällen ist grundsätzlich ein Nachweis erforderlich, dass der zur Auszahlung kommende Betrag vom Bausparer unverzüglich und unmittelbar wohnwirtschaftlich verwendet wird.
Es gelten die Bestimmungen des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) in der jeweils gültigen Fassung.